Siehe hierzu auch Brief und Kostenaufstellung von Otto Marx vom 19.02.1943.
"Lieber Herr Marx!
In grösster Eile anbei die Rechnungsbestätigungen für die Steuer.
Ich habe bei den Auslagen nur die angeführt, die 1942 bezahlt wurden. Was offen ist von 42 an kleinsten Beträgen wird ja erst 43 bezahlt und gehört in 43.
Eger Fahrgeld ist eingesetzt, Eger Zeit ist in der monatlichen Gesamtsumme bereits enthalten. Die 222.75 gliedern sich in Auslagen 0.95 plus 0.80, Rest 221.-- Arbeiten. Damit ist wohl alles geklärt. Fahrgelder her haben wir in der Kasse immer 15 RMk: da kommen Ihnen noch ein paar Mark zu, die ich Ihnen in Nbg bezahle aus meiner Tasche: sie sind das Entgelt für die Umsatzsteuer aus Ihren Auslagen. Die Auslagen gehören nur für die Umsatzsteuer, nicht aber für die Einkommenssteuer, sie sind einkommenssteuerfrei.
Herzliche Grüsse, auf frohes Wiedersehen: wann? // Ihr".