"Lieber Herr Marx!
Ich studierte die Akten wegen Ihrer Fragen durch. Es ergibt sich folgendes Bild:
am 11. Dezember 41 übermittelte ich Ihnen eine Aufstellung von Spesen für von Ihnen ausgelegte Gelder für Fahrkarten und Spesen, also für Auslagen im Betrage von Mark:
31.1.41 11.20 plus 60,-- 71.20
30.4.41 65.49 plus 12. 82 + 57.69 136.-
30.6.41 28.90 28.90
30.9.41 103.80 103.80
31.10.41 29.20 plus 30.-- 59.20
Diese Auslagen sind höher als wie im Vorjahre, was sich daraus zwanglos erklärt, dass darin mehrere Fahrten nach Salzburg und sogar bis Wels enthalten sind. Diese wurden im geschäftlichen Interesse gemacht (Mozart Flügel-Untersuchungen, Orgelexpertise u.a. Expertisen) und laufen in meinen Büchern als geschäftliche Ausgaben durch. Bei Ihnen sind es einkommensteuerfreie Posten, die auch nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Wenn Sie Fahrkarten für geschäftliche Fahrten oder Hotelunkosten verauslagen, so bilden solche Beträge natürlich kein Einkommen. Ebenso sind kein Einkommen Ihre Auslagen für Porti, Telefon, Telegramm etc. Ich denke, dass damit die Angelegenheit geklärt ist und
bin mit deutschem Gruss und Heil Hitler! // Ihr
Lieber Herr Marx!
Im Anschluss an obigen geschäftlichen Brief, den Sie Ihrem Steuermann vorlegen können privat noch folgende Erläuterungen: in obigen Beträgen sind in der Rechnung vom 30.4. Mark 67.77 enthalten, die anderen Auslagen betreffen: für diese vergütete ich Ihnen am 30.4.41 Mark 1,50 Umsatzsteuer, falls Sie solche zahlen müssten, so dass Sie keinen Schaden haben. In der Rechnung vom 30.6.41 liess ich dafür Auslagen rein geschäftlicher Art ganz weg zum Ausgleiche. In der Rechnung vom 27.9. sind Mark 45,21 andere Auslagen enthalten, dafür aber fehlen wiederum als Ausgleich in der Spesenrechnung vom 31.10. die Spesen anlässlich der Salzburger Reise, so dass Sie die obige Aufstellung als richtig betrachten können. Noch dazu, ohne irgendwie benachteiligt zu sein. Ich denke, dass damit alles geklärt ist. Wenn Sie wieder nach Nürnberg kommen, kann ich Ihnen dies alles anhand der Akten nachweisen. Wenn Sie also - abschliessend - Spesen aufführen wollen, nehmen Sie die obige Aufstellung bzw. die gleiche vom 11.12.41, die ich Ihnen schon deshalb machte, damit Sie sie gegebenenfalles verwenden können. Sollte man Ihnen tatsächlich Umsatzsteuer aus obigen Beträgen rechnen, so vergüte ich Sie Ihnen ohne weiteres. Meiner Ansicht nach sind diese Auslagen Umsatzsteuerfrei, im übrigen ist der Umsatzsteuerbetrag mit 2% ja nur rund acht Mark, also keine Affäre. -- Aus Nürnberg bekommen Sie eine Kiste mit Cister, Bariton und Nonnengeige, eine weitere mit dem kleinen Salzburger Clavichord, weil gerade der Transport möglich ist. - Ihre Nachrichten erreichen mich, wenn umgehend, noch hier. Viele herzliche Grüsse // Ihres getreuen".