NL Rück, I, C-0455

Anlage zum Brief vom 7. November 1941.

 

REVERS.

a.) Käufer verpflichtet sich, das Instrument oder Teile desselben (Verstärker oder Lautsprecher) weder selbst für gewerbliche Reproduktionen wie Schallplattenaufnahmen oder Tonfilmaufnahmen ohne unsere ausdrückliche vorherige Genehmigung zu verwenden oder dritten Personen zugänglich zu machen. Eine derartige Verwendung unterliegt einer an uns zu zahlenden Lizens, über deren Höhe eine Verständigung von Fall zu Fall herbeigeführt werden muss.

b.) Käufer verpflichtet sich, das Instument für andere öffentliche Vorführungen nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Verkäufers zu benutzen.

c.) Verkäufer übernimmt keine Haftung irgendwelcher Art für Schäden, welche durch eventuelle Nichtspielbarkeit des Instrumentes oder durch unsachgemässe Benutzung durch Dritte entstehen können.

d.) Käufer verpflichtet sich, bei Verwendung des Instrumentes im Rundfunk ständig durch Ansage bekanntzugeben, dass auf dem 'Neo-Bechstein-Flügel' gespielt wird.

e.) Käufer verpflichtet sich, eventuelle Reparaturen an dem Neo-Bechstein-Flügel ausschliesslich von der Firma C. Bechstein bezw. einem von dieser Firma aufgestellten Vertreter ausführen zu lassen.

f.) Falls der Neo-Bechstein-Flügel den Besitzer wechselt, (also weiterverkauft, vermietet oder verschenkt wird), so verpflichtet sich Käufer, dem nächsten Besitzer des Instrumentes die gleichen Verpflichtungen aufzuerlegen, indem der neue Besitzer den gleichen Revers unterzeichnet."

Absender/Urheber Person
Empfänger Person
Datum
1941,11,07
Schreibort
Stuttgart