Luithlen konnte den von Rück beschriebenen Erard-Flügel beim Klavierbauer Löhr nicht sehen (später Inv.-Nr. SAM 594), dafür den bereits in Rede stehenden Graf-Flügel aus dem Besitz von Chlebetz (Chlebec). Letzteren bedauert Luithlen, nicht sogleich für die Sammlung alter Musikinstrumente ankaufen zu können, bedankt sich jedoch für das Vorkaufsrecht und die voraussichtliche Leihgabe. Beide Instrumente würde Luithlen in Räume des Museums überführen, im Fall des Erard-Flügels unter Voraussetzung von "Ankaufs-Vorverhandlung", kann für "Fliegersicherheit" jedoch nicht garantieren und bittet diesbezüglich um Rücks Rückmeldung.
Nach Rücks Informationen über den Klavierbauer Otto Guckel sowie Luithlens eigenen Nachforschungen, sei die Personalie als Restaurator "indiskutabel" und würde "hiermit ad acta gelegt."