NL Rück, I, C-970d

Im Tonfall sehr offiziell gehaltenes Schreiben an Luithlen, in dem Rück ihn rechtlich über dessen Nachweispflicht bezüglich der offenen Rechnung belehrt, die im Zusammenhang des Verkaufs der beiden Flügel (Graf und Erard) entstanden ist.

"Da es sich gemäss der damals übersandten Papiere um eine Bringschuld handelt, ist somit die Angelegenheit leider durchaus nicht erledigt, sondern noch offen, und ich muss mir das Eigentumsrecht an den beiden Instrumenten bis zur Bezahlung nach wie vor offenhalten."

Absender/Urheber Person
Empfänger Person
Datum
1946,01,10
Schreibort
Nürnberg
Erwähnte Objekte
Hammerflügel
Tasteninstrumente
erwähnt als
Verkauf
Hammerflügel
Tasteninstrumente
erwähnt als
Verkauf