"Durchschrift
[Handschriftl.] 10. Juli 57 [Maschinenschriftl.] Vereinbarung [Handschriftl.] 1 Brief an Steglich 12.7.57
Zwischen Herrn Dr. Dr. Ulrich Rück als Mitinhaber des Pianohauses Wilhelm Rück, Nürnberg, Tafelfeldstraße 22-24 // und // der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen, vertreten durch den Rektor Professor D. Walther von Loewenich, kommt hierdurch folgende Vereinbarung zustande:
1.)
Herr Dr. Dr. Ulrich Rück überläßt der Universität Erlangen die nachstehend aufgeführten musikalischen Instrumente, die teilweise restauriert, teils unschwer zu restaurieren sind, geschenkweise zum Eigentum: // DM
1) 1 Trumscheit, mit Steg 1-saitig, späte Barockzeit // 1'000.--
2) 1 Serpent, 18. Jhdt. // 400.--
3) 1 Drehleier, 18. Jhdt. // 400.--
4) 1 Dudelsack, bulgarisch // 200.--
5) 1 Waldteufel, neu // 3.--
6) 1 Zither, Salzburger Form, Ende 18. Jhdt. // 150.--
7) 1 Zither, Mittenwalder Form, Ende 18. Jhdt. // 150.--
8) 1 gerades Alphorn, 20. Jhdt., Südtirol // 100.--
9) 1 Fanfaren-Trompete, 18. Jhdt. // 300.--
10) 1 Laute, deutsch, 18. Jhdt. // 800.--
11) 1 Posaune, 19. Jhdt. // 150.--
12) 1 Hackbrett, um 1800 // 200.--
13) 1 Viola da gamba, Tenor // 800.--
14) 1 Waldhorn, 18. Jhdt. // 300.--
15) 1 Querflöte, deutsch, 18. Jhdt. // 80.--
16) 1 Oboe, deutsch, 18. Jhdt. // 300.--
17) 1 Klarinette, deutsch, 18. Jhdt. // 300.--
18) 1 Fagott, deutsch, 18. Jhdt. // 500.--
19) 1 Tanzmeistergeige, deutsch // 500.--
20) 1 Querflöte, mehrklappig // 150.--
21) 1 Blockflöte, deutsch, 18. Jhdt. // 250.--
22) 1 Hammerflügel von Johann David Schiedmayer, Erlangen - Nürnberg, Ende 18. Jhdt. // 4'000.--
23) 1 Hammerflügel Streicher - Wien, 19. Jhdt. // 3'000.--
24) 1 Hammerflügel Conrad Graf - Wien // 6'000.--
DM
25) 1 Hammerklavier, 18. Jhdt. // 1'000.--
26) 1 gebundenes Clavichord, deutsch, 18. Jhdt. // 300.--
27) 1 bundfreies Clavichord, deutsch // 1'000.--
28) 1 Spinett // 1'500.--
29) 1 Gitarre, deutsch, 18. Jhdt. // 300.--
30) 1 Mandoline, italienisch, 18. Jhdt. // 800.--
31) 1 Panflöte, Steiermark // 10,--
32 ) 1 Maultrommel, Steiermark // 3,--
2.)
Die Universität Erlangen verpflichtet sich, diese Instrumente pflegen und instandhalten zu lassen. Für die Restaurierung der Instrumente Nr. 22) und 23) wird von der Universität ein einmaliger Betrag von DM 3'000.-- zur Verfügung gestellt. Sollten sich später weitere Restaurierungen als notwendig erweisen, so werden diese nach Maßgabe der vorhandenen Mittel ausschließlich der Fa. Pianohaus Wilhelm Rück in Nürnberg übertragen, solange diese Firma existiert oder an einen branchekundigen Nachfolger übergeht.
Vor und in dem Raum, in dem die Instrumente dauernd untergebracht werden, ist an sichtbarer Stelle ein Schild mit der Bezeichnung
"Sammlung historischer Musikinstrumente. Stiftung der Familie Wilhelm Rück (Wilhelm, Margarete, Hans und Dr. Dr. Ulrich Rück, Nürnberg)"
anzubringen.
Außerdem ist an jedem Instrument deutlich sichtbar eine Etikette anzubringen, auf der das Firmenzeichen und der Name der Stifter sowie eine Bezeichnung des Musikinstrumentes enthalten sind. Diese Etiketten stellt der Schenker, Herr Dr. Dr. Rück, der Universität Erlangen kostenlos zur Verfügung.
3.)
Bei den Führungen, welche ausschließlich Angehörige des Musikwissenschaftlichen Seminars der Universität Erlangen vornehmen, sind außerdem jedesmal die Stifter und ihre Firma zu erwähnen, wie dies bisher stets durch Herrn Professor Dr. Steglich geschehen ist.
4.)
Der bzw. die Ausstellungsräume werden mit Lucagra-Befeuchtern ausgestattet. Diese Apparate werden jeweils von der Universität betriebsfertig gehalten.
5.)
Diese Vereinbarung wird rechtsgültig, wenn das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus seine Zustimmung zur Annahme des Geschenkes erteilt hat.
Erlangen, den
Der Rektor // der // Friedrich-Alexander-Universität // Erlangen // (Prof. D. von Loewenich)
Der Schenker: // (Dr. Dr. Ulrich Rück)
Die Unterzeichnung dieser Vereinbarung wird wegen Verletzung der rechten Hand des Herrn Dr. Dr. Rück von Herrn A. Dütz als Mitinhaber der Firma Pianohaus Wilhelm Rück, Nürnberg in dessen Vollmacht rechtsgültig vorgenommen. Dieser Sachverhalt kann von den Herren Professor Dr. Bruno Stäblein und Privatdozent Dr. Franz Krautwurst jederzeit bezeugt werden."