"Sehr geehrter Herr Professor Stäblein!
Von mehreren Seiten höre ich, daß an einer meiner zwei Oboen der Stiftungsinstrumente Anstoß genommen wird, da sie aus zwei nicht zusammengehörenden Teilen bestehen, die, nebenbei bemerkt, von ganz erstklassigen Meistern stammen. Diese Oboe ist ausdrücklich als "Modell" bezeichnet. Es scheint mir, daß der Zweck dieses Stückes bisher nicht erkannt wurde. Es soll nämlich die außergewöhnlich reiche barocke Profilierung zeigen, (Oboen mit barocken Profilierungen gehören zu den größten Seltenheiten) die nach Sachs (Berlin, z. B. S. 275, Nr. 2969) ein Kennzeichen früher Herkunft ist, während sie dagegen bei späteren Stücken zusehends verflacht.
Weiter soll sie demonstrieren, daß auch gewissermaßen Fälschungen im Handel vorkommen, wie solche auch im Berliner Katalog extra aufgenommen sind. (Berlin. z. B. S 273 Nr. 584, S 274 Nr. 2950)[.] Das Stück hatte also ausschließlich einen reinen Demonstrations- und Belehrungszweck und ist ausdrücklich als Modell alter Form etikettiert und zeigt überdies die beiden schönen originalen alten Signaturen.
Wenn diese Gesichtspunkte ohne Interesse sind, gestatten Sie mir dann, das Stück zurückzuführen? Ich stiftete ja sowieso eine tadelfreie Oboe, so daß der Typ belegt ist. Ich reihe ganz gerne dann das Stück wieder in meine eigene Sammlung ein.
Ich bitte freundlich um Ihre Stellungnahme!
Weiter hat sich bei der Okarina ein Fehler eingeschlichen, Sie ist nicht italienischer Herkunft, sondern östreichischer [sic!]. Ich lege eine neue Etikette bei und darf Sie wohl bitten, diese gegen die alte Etikette austauschen zu lassen.
Wie immer gerne zu Ihren Diensten begrüße ich Sie in ausgezeichneter Wertschätzung bestens als // Ihr sehr ergebener // Dr. Dr Rück"