NL Rück, I, C-0188

"Zu dem Vertrag zwischen Dr. Rück und der Universität Erlangen wegen Stiftung von historischen Instrumenten für die Universität sind folgende Punkte aufzunehmen:

Die Universität verpflichtet sich:

1.)Die Instandhaltung der Instrumente ausschliesslich der Firma Wilhelm Rück, Nürnberg, gegen Bezahlung zu übertragen solange diese existiert oder sie an einen branchekundigen Nachfolger überginge.

2.) An der Sammlungstüre ist deutlich lesbar ein Schild anzubringen "Sammlung historischer Musikinstrumente Stiftung der Familie Wilhelm Rück ( Wilhelm, Margarete, Hans und Dr. Dr. Ulrich Rück, Pianohaus Wilhelm Rück Nürnberg).

3.) An jedem Instrument ist deutlich sichtbar eine Etikette anzubringen, aus der das Firmenzeichen und der Name der Stifter hervorgeht nebst Bezeichnung des Instrumentennamens. Diese Etiketten liefert Dr. Rück kostenlos.

4.) In den Führungen, welche jeweils Herren des Musikwissenschaftlichen Seminars der Universität vornehmen, ist jedesmal der Name der Stifter und ihre Firma zu erwähnen, wie es bisher durch Prof. Dr. Steglich stets gehandhabt wurde.

5.) Im Ausstellungsraum ist ebenfalls das unter 1.) bezeichnete Schild gut sichtbar anzubringen.

Zu Punkt 1.) Die Universität verpflichtet sich, die Instrumente pflegen und instandhalten zu lassen.

6.) Die Universität verpflichtet sich, die Ausstellungsräume mit Lucagra-Befeuchtern auszurüsten und die Apparate laufend richtig im Betrieb zu halten."