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"Sehr geehrter Herr Dr.Rück!
Neulich hatte ich Gelegenheit, mit einem Mr. Richie, welcher der Beauftragte der obersten Militärregierung für Kunstsachen bei der Besatzungsarmee für Österreich ist, mich auch über die von Ihnen in Österreich geborgenen Teile Ihrer Sammlung zu unterhalten. Mr. Richie versicherte mir, dass Ihren Sachen kein Schaden entstehen würde und dass an eine Beschlagnahme durch die Amerikaner nicht gedacht sei.
Die Amerikaner machen es in Österreich genauso wie hier, dass sie die dortigen Behörden für die Sicherheit und konservatorische Betreuung des in ihren Bezirken untergebrachten Bergungsgutes durch Unterschrift verantwortlich machen. So werden wohl auch die von Ihnen eingelagerten Sachen zunächst durch eine österreichische Stelle übernommen werden. Mr. Richie erklärte mir dazu, dass die Amerikaner die Zurückstellung des Bergungsgutes an dessen Eigentümer nach einer Prioritätsliste durchführen, auf welcher Länder, wie Frankreich, Belgien, Polen usw. obenan und Deutschland natürlich als letztes steht. Infolgedessen wäre an eine Rückerstattung der Ihnen gehörigen Gegenstände erst nach Befriedigung aller anderen Länder zu denken und würde dann wahrscheinlich einer Auseinandersetzung zwischen den bayerischen und den österreichischen Stellen direkt anheim gegeben werden.
Ich möchte nicht versäumen, Ihnen diese Nachricht gleich zukommen zu lassen und begrüsse Sie mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit und für Ihr Wohlergehen im neuen Jahr als // Ihr sehr ergebener // [handschriftlich] E. G. Troche // (Dr. E. G. Troche)".