Rück teilt mit, eine Fotokopie sowie die Bildrechte des Walter-Gemäldes durch "Herrn Dr. G. Freiherr von Franz" erhalten zu haben. Die Reproduktion wurde nach dem Original angefertigt, das sich im Besitz der Familie Voigt befinde.
Durch den Fotografen Gutjahr in Ramsau bei Berchtesgaden soll Luithlen in den kommenden Tagen eine Fotokopie des Gemäldes zugesandt werden. Nach der Meinung Rücks dürfte es keine rechtlichen Schwierigkeiten geben, wenn Luithlen die Kopie neben dem Walter-Flügel aufhängt. Für die Verwendung in Publikationen müsse er hingegen die Familie Voigt fragen.
Die Adressen seien Rück jedoch nicht bekannt. Herr Franz sei im Jahr 1936 als Sekretär an die Stiftung Mozarteum gekommen, später als Jurist wieder in Wien tätig gewesen. Möglicherweise sei die Adresse über die Anwaltskammer oder den Generalsekretär des Mozarteums, Erich Valentin, zu erfahren.
Auf das Bild sei Rück durch ein Gespräch mit Friedrich Gehmacher aufmerksam geworden, wobei auch Herr Franz beteiligt gewesen sei. Dabei "stellte sich heraus, dass Franz ein direkter Nachkomme Anton Walters ist und dass er mit der Familie Voigt in Wien auch wieder verwandt ist", die ein Bild Walters besitze sowie eine eigenhändig von Walter abgefasste "Urkunde Nr. 1343", von der Walters Namenszug für die Broschüre Steglich 1937 übernommen wurde.
Rück bittet darum, ihn und Steglich über etwaige Forschungsergebnisse zu Walter zu informieren. Eigene Nachforschungen im Geburtstort fanden nicht statt, diejenigen in Wien waren spärlich im Resultat. Im Besitz des Herrn Franz befand sich ein "Erbschaftsprotokoll", wovon Rück eine Abschrift erhielt.
Bislang ungeklärt sei die "Firmierung Anton Walter u. Sohn". Abschließend weist Rück auf Kinsky 1910 und die ergänzende Notiz in Kinsky 1912 hin, zudem unterhalte Rudolf Steglich ein Verzeichnis sämtlicher Instrumente von Walter.