"Lieber Herr Professor!
Meine Erkundigungen an der Handelskammer: Sie müssen sich wegen der Befreiung von der sonst üblichen Mk. 1000.- betragenden Ausreisegebühr nach Österreich an Ihr zuständiges Passamt wenden. In diesem Falle wohl an die Polizeidirektion Erlangen. Dort legen Sie eine Bestätigung der Universität vor, dass Sie zu beruflichen Zwecken nach Österreich müssen, um am Mozarteum in Salzburg zu musikwissenschaftlichen Zwecken zu arbeiten. Die Handelskammern sind nur zuständig, die Befreiung von der Gebühr zu beantragen, für Ihren eigenen Geschäftsbereich, d.h. für die handelsgerichtlich bei der betreffenden Handelskammer eingetragenen Firmen. Sie befürworten die Erteilung der Genehmigung bei den Polizeidirektionen und diese geben dann den Antrag in den Pass, wornach der Inhaber für eine bestimmte Zeit, längstens 3 Monate, berechtigt sein soll, die Grenze mehrfach zu überschreiten, zwecks erledigung seiner Geschäfte. Am besten sprechen Sie also mit Ihrem Passamt, ob dieses gegen eine Bescheinigung der Universität Ihnen die Ausreise nach Österreich ohne die Gebühr genehmigt. Sollte das Passamt nicht in der Lage sein, von sich aus die Genehmigung zu erteilen, wenden Sie sich an das Reichs-Innenministerium in Berlin, oder an die von dem Passamt bezeichnete Stelle.
Herr Dr. Dupont sendet Ihnen heute noch per Kreuzband das Material aus der Tonkünstlerzeitung, betreff obligatorischen Musikunterricht.
Inzwischen berichtete mir Herr Haid, dass seines Wissen ein Herr Altmann in Berlin, Herr Rehbock in Berlin und die 'Pianofront' in Berlin auch in dieser Frage bereits Schritte unternommen hätten. Ich lasse das Material dieser Herren vom Verband deutscher Klavierhändler kommen. Es wird also gut sein, wenn Sie noch warten, wenn Sie noch warten, bis alles bisher Veranlasste in Ihren Händen ist.
Herr Professor Becking schrieb mir, dass er am 29. und 30. August nach Nürnberg käme, und wohl auch Erlangen, da er an der Bank dort zu tun habe.
Unterlagen der Firma Jecklin, Zürich beiliegend betr. Volksklavierschule.
Viele Grüsse Ihres ergebenen".