NL Rück, I, C-0143

Ulrich Rück antwortet von einer Reise durch Italien auf einen Brief Günther von Diergardts, datiert vom 1. Dezember. Darin bat er, den 1931 verkauften Querhammerflügel von C. G. Hubert, Ansbach 1785 (MIR1176) für seine Frau als Weihnachtsgeschenk zurückkaufen zu können. Die Brüder Rück lehnen dies ab, da das Instrument einmal in das Sammlungskonzept eingebunden ist und als Vertreter der Mozartzeit eine wichtige Stellung bei Konzerten einnimmt, zum Anderen, weil sie viel Geld und Mühe in die Instandsetzung investiert haben. "Er war sehr heruntergekommen, verschimmelt und hatte unter einem vermutlich schlechten Standorte sehr gelitten. Es war allerhöchste Zeit, ihn wieder fachmännisch instand zu setzen." In den Verkaufsverhandlungen 1931 hatten die Brüder Rück lediglich zugesichert, im Falle eines Verkaufs der Familie von Diergardt ein Vorkausrecht einzuräumen bzw. ihnen einen neuen Flügel der von Rück vertretenen Hersteller zu Sonderkonditionen zu verkaufen. Auf eine Rückkaufsklausel wären die Brüder Rück niemals eingegangen, da sie dann nicht vollumfänglich über das Instrument verfügen könnten. Sofern Familie von Diergardt einen neuen Flügel erwerben möchte, steht Ihnen das Haus Rück zu Verfügung und liefert frei Station. Erbittet in diesem Fall Nachricht nach Nürnberg, da die Adresse der Brüder Rück in den folgenden 10 Tagen mehrfach wechseln wird.

Absender/Urheber Person
Empfänger Person
Datum
1936,12,09
Schreibort
Florenz
Erwähnte Objekte
Querhammerflügel
Tasteninstrumente
erwähnt als
Ankauf
Verhandlung
erwähnte Personen
erwähnte Institutionen
erwähnt im Zusammenhang
Behandelte Institution